Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen von Missgeschicken des Alltags. Sie greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Denn: Für die entstehenden Kosten müssen Sie als Verursacher in der Regel in unbegrenzter Höhe aufkommen. Mit Ihrem Vermögen und Ihrem Verdienst. Mit der Privathaftpflicht bieten wir Ihnen wirksamen Schutz vor diesem Risiko.

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Häufig gestellte Fragen zur Privat-Haftpflichtversicherung (FAQ)

  • Warum benötigen Sie eine private Haftpflichtversicherung?

    Damit Sie Sicherheit rund um die Uhr genießen können. Wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen dafür. Ein solcher Fall tritt schneller ein, als Sie vielleicht denken.

    Eine Haftpflichtversicherung sichert Sie in solchen Fällen ab. Denn sie übernimmt Schadensersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftung ergeben und gegen Sie geltend gemacht werden.

  • Ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung Pflicht?

    Die Privathaftpflicht ist keine Pflichtversicherung, doch aufgrund der hohen Haftungsgefahren besitzen die Mehrheit der Deutschen eine solche Versicherung.

    Wir empfehlen daher den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Denn im Falle eines Haftpflichtfalls können die Schadensersatzkosten unter Umständen in die Millionenhöhe steigen.

  • Was ist mit der privaten Haftpflichtversicherung versichert?

    Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Sie selbst, mitversicherte Personen oder Tiere verursacht werden, sind durch die Versicherung abgedeckt. Zusätzlich haben Sie einen uneingeschränkten Versicherungsschutz im Ausland.

    Entschädigt wird also beispielsweise, wenn Sie:

    • fremde Sachen beschädigen
    • Ihnen anvertraute Gegenstände verlieren
    • Verkehrsunfälle als Fußgänger oder Fahrradfahrer verursachen
  • Was ist in der Privathaftpflicht nicht versichert?

    In jeder privaten Haftpflichtversicherung gibt es Ausschlüsse. Zu den Ausschlüssen gehören insbesondere:

    • Schäden, die man sich selbst zufügt. Diese sind jedoch im Rahmen der Forderungsausfalldeckung der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.
    • Vorsätzlich verursachte Schädenn
    • Schäden, die beim Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen (besonders relevant bei geliehenen Fahrzeugen)
    • Strafen und Bußgelder