GAP-Deckung für geleaste oder finanzierte Wohnmobile

Sichern Sie sich den Versicherungsschutz bereits ab einem Jahresbeitrag von 59,- €

GAP-Deckung schließt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls die Lücke zwischen der Entschädigung Ihrer KFZ-Versicherung (Zeitwert Ihres Fahrzeugs) und der Ablöseforderungen aus dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag. Weitere Highlights dieser GAP-Deckung sind die Erstattung Ihrer Selbstbeteiligung im Totalschadenfall aus Ihrer Kaskoversicherung (max. 1.000,- €), Ersatzfahrzeug bei Neufahrzeugen, Ihre geleistete Anzahlung wird mit berücksichtigt die ansonsten verloren wäre und zusätzliche Reise- und Bergungskosten.

 

Vorteile der GAP-Versicherung

  • Die GAP-Deckung ist eine Stand-Alone-Versicherung. Sie wird zusätzlich zur bestehenden Kfz-Versicherung für ein Wohnmobil oder Reisemobil abgeschlossen.
  • Im Falle eines Totalschadens schließt die GAP-Deckung die Lücke zwischen dem Zeitwert Ihres Wohnmobiles und den bestehenden Forderungen aus dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag.
  • Die GAP-Deckung übernimmt den nicht verbrauchten Teil der Anzahlung, der sonst verloren wäre.
  • Weiterhin übernimmt die GAP-Deckung notwendige Bergungskosten, Reise- und Übernachtungskosten sowie die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, insgesamt max. 5.000,- €.
  • Die GAP-Deckung übernimmt auch die Selbstbeteiligung im Totalschadenfall aus Ihrer Kaskoversicherung, max. 1.000 EUR.
  • Wir versichern auch Wohnmobile, die finanziert und nicht geleast wurden.

Die max. Entschädigungsleistung aus der GAP-Deckung beträgt 20.000,- €.

Häufig gestellte Fragen zur GAP-Deckung (FAQ)

  • Wann ist eine GAP-Deckung sinnvoll?

    Eine GAP-Deckung ist sinnvoll in Situationen, in denen der finanzielle Unterschied zwischen dem aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs und dem ausstehenden Kreditbetrag oder Leasingvertrag groß ist und dies ein potenzielles finanzielles Risiko für Sie darstellen könnte. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie Ihr Wohnmobil geleast haben, eine geringe oder keine Anzahlung geleistet haben, eine lange Kreditlaufzeit gewählt haben, das Fahrzeug einen schnellen Wertverlust aufweist oder hohe monatliche Raten bestehen.

  • Was passiert, wenn mein Leasing- oder Finanzierungsvertrag vorzeitig beendet wird?

    In dieser Situation endet gleichzeitig auch die GAP-Versicherung. Es ist wichtig, dass eine vorzeitige Kündigung des Leasing- oder Finanzierungsvertrags der Versicherung mitgeteilt wird.

  • Muss ich die GAP-Versicherung zum Ablauf kündigen?

    Nein, die GAP-Versicherung ist an den Leasing- oder Finanzierungsvertrag des Wohnmobils gebunden und wird beendet, wenn der Vertrag ausläuft. Hierzu reichen Sie uns einfach einen Nachweis über die Beendigung des Vertrages ein.

  • Wie lange läuft die GAP-Versicherung?

    Anders als bei herkömmlichen Wohnmobil-Versicherungen zahlen Sie die günstige GAP-Versicherungsprämie nur für die Dauer Ihres Leasing- oder Finanzierungsvertrages. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf der Finanzierung / des Leasingvertrages. Hierzu reichen Sie uns einfach einen Nachweis über die Beendigung des Vertrages ein.

  • Mein Leasing- oder Finanzierungsvertrag läuft schon lange. Kann ich die GAP-Versicherung auch nachträglich beantragen?

    Ja, es ist möglich, die GAP-Versicherung für Ihr Wohnmobil auch für bereits laufende Leasing- und Finanzierungsverträge zu beantragen.