Schadenfall Kfz-Versicherung

Schnelle Hilfe im Schadenfall – telefonisch oder online

Ein Schaden am Auto ist immer ärgerlich. Aber keine Sorge, bei uns sind Sie in guten Händen! Wir bieten eine schnelle und einfache Möglichkeit, Ihren Kfz-Schaden zu melden - ob telefonisch oder online, wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an oder füllen ganz einfach unser Online- Schadenformular aus. Die Versicherungsgesellschaft veranlasst im Anschluss umgehend die nächsten Schritte.

Kfz-Schaden telefonisch melden 0711 – 9550 – 160
Schutzbrief-Schaden (Pannenhilfe) telefonisch melden 0711 – 9550 – 112
Kfz-Schaden online melden Online-Schadenformular

 

Häufige Fragen zum Schadenfall (FAQ)

  • Wann muss ich die Versicherung informieren?

    Wenn Sie einen Unfall verursacht haben:
    Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft sofort telefonisch oder online. Dazu sind Sie vertraglich verpflichtet. Eine schnelle Meldung ermöglicht es Ihrer Versicherung, den Schaden zügig zu bearbeiten und eventuelle Ansprüche zu klären. Ihre Versicherungsgesellschaft kümmert sich dann um alles Weitere. Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse am Unfallort.

    Wenn Sie der Geschädigte sind:
    Informieren Sie die Versicherung des Unfallverursachers über den Verkehrsunfall und stellen Sie alle relevanten Informationen zum Unfall zur Verfügung. Das Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers wird Ihnen die weiteren Schritte zur Regulierung Ihres Schadens mitteilen. Es ist außerdem ratsam, einen Anwalt oder einen unabhängigen Versicherungsberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte vollständig wahrnehmen und alle notwendigen Schritte unternehmen.

  • Wann handelt es sich um einen Haftpflicht-, Voll- oder Teilkaskoschaden?

    Ein Schaden an einem Fahrzeug kann je nach Art des Schadens und der Art der Versicherung als Haftpflicht-, Vollkasko- oder Teilkaskoschaden klassifiziert werden.

    Haftpflichtschaden:
    Ein Haftpflichtschaden tritt auf, wenn Sie als Fahrer einen Unfall verursachen und dabei ein anderes Fahrzeug oder eine andere Person beschädigen. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Kosten für die Reparatur des anderen Fahrzeugs sowie eventuelle medizinische Kosten oder anderen entstandenen Schaden.

    Teilkaskoschaden:
    Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Wohnmobil bzw. PKW ab, die durch bestimmte Ereignisse verursacht wurden, wie zum Beispiel Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturmschäden, Hagel oder Zusammenstöße mit Haarwild.

    Vollkaskoschaden:
    Eine Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz und deckt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko auch Schäden ab, die Sie selbst an Ihrem Fahrzeug verursacht haben, sei es durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Auch Schäden durch Vandalismus oder bei Unfällen, bei denen der Verursacher Fahrerflucht begangen hat, sind in der Regel abgedeckt.

  • Ist es sinnvoll für einen Kfz-Schaden selbst aufkommen?

    Die Entscheidung, bis zu welcher Schadenshöhe man für einen Kfz-Schaden selbst aufkommen sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, der möglichen Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse und dem Wert Ihres Fahrzeugs.

    Oftmals ist es preiswerter, wenn man Haftpflichtschäden und Kaskoschäden in Höhe von etwa 1000 bis 1500 Euro selbst bezahlt, um eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und damit höhere Versicherungsprämien in den folgenden Jahren zu vermeiden.

  • Erhöht sich meine Prämie, wenn die Versicherung einen Kfz-Schaden übernimmt?

    Ja, in der Regel steigt die Prämie für Ihre Kfz-Versicherung, wenn der Versicherer für einen Kfz-Schaden aufkommt, der durch einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschutz gedeckt ist.

    Der Grund dafür ist, dass Sie dann in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden und Ihren bisherigen Rabatt verlieren. Abhängig von der Höhe des Schadens, kann es einige Jahre dauern, bis Sie wieder den gleichen Rabatt und die vorherige Klassenstufe erreichen.

    Einige Versicherer bieten jedoch auch einen sogenannten Rabattschutz an. Mit diesem Zusatzschutz wird Ihre Schadenfreiheitsklasse trotz eines gemeldeten Schadens nicht herabgestuft, sodass Ihre Prämie gleichbleibt.